Schadensbegutachtung

In fast allen Bundesländern ist im Rahmen des Wolfsmanagements vorgesehen, den Haltern durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztieren finanziell auszugleichen. Dazu muss allerdings durch eine Begutachtung der geschädigten Tiere sichergestellt werden, dass Wölfe als Verursacher mit ausreichender Sicherheit feststehen. Die Regelungen dazu weichen in den unterschiedlichen Bundesländern voneinander ab. Grundsätzlich gilt aber, dass zeitnah nach der Feststellung des Schadens eine Meldung des Vorfalls durch den Halter und anschließend eine Begutachtung durch eine vom Wolfsmanagement benannte Stelle (z.B. Rissgutachter, Landeslabor)  erfolgen muss. Erst dann hat der Tierhalter die Möglichkeit, einen Ausgleich zu erhalten. Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern bieten die Managementpläne bzw. die Ansprechpartner.