Wolfsmonitoring

Der Wolf ist in Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL 92/43/EWG) gelistet. Entsprechend ist sein Erhaltungszustand zu überwachen, das heißt ein aussagefähiges Monitoring muss etabliert sein. Die wesentlichen Ergebnisse dieses Monitorings sind alle sechs Jahre an die Europäische Kommission zu berichten (Art. 17 FFH-RL). Wichtige Kenngrößen in diesen Berichten sind u.a. das Vorkommensgebiet und die Populationsgröße sowie der Trend dieser Parameter. Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des F+E-Vorhabens „Grundlagen für Managementkonzepte für Großraubtiere in Deutschland – Rahmenplan Wolf“ Standards für das Monitoring von Großraubtieren in Deutschland entwickelt (Kaczensky et al. 2009) und inzwischen überarbeitet (Reinhardt et al. 2015). Darin wurde festgelegt, dass die Parameter Vorkommensgebiet und Populationsgröße jährlich erhoben werden. Einmal im Jahr treffen sich in Deutschland die mit dem Monitoring von Wolf, Luchs (und Bär) beauftragten Personen der einzelnen Bundesländer zur Datenevaluierung und um ein möglichst vollständiges Bild der aktuellen Situation dieser Tierarten in Deutschland zu erstellen. Das Ergebnis sind jährliche Vorkommens- und Territoriumskarten für Wolf und Luchs in Deutschland und eine Zusammenfassung des aktuellen Status.

Wolfsspur im Sand der Muskauer Heide in Nordsachsen

Im Wolfsmonitoring kommen sowohl aktive als auch passive Methoden zum Einsatz. Letztere beinhalten die Aufnahme, Bewertung und Archivierung aller aus der Bevölkerung gemeldeten Hinweise, zum Beispiel Sichtbeobachtungen. Wolfsbeobachtungen nehmen die in den Bundesländern zuständigen Einrichtungen entgegen. Solche Hinweise können ein wichtiges Indiz dafür sein, wo das aktive Monitoring intensiviert werden muss. Der Hauptteil der Hinweise wird jedoch durch verschiedene Monitoringmethoden aktiv erhoben. Dabei hat sich eine Kombination aus der Suche nach Anwesenheitshinweisen, genetischen Analysen und Einsatz von Fotofallen bewährt.

Die Zuständigkeit für das Monitoring liegt in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur bei den Ländern. Die Datenevaluierung und -auswertung wurde durch die Monitoringstandards vereinheitlicht. Wie die Länder das Wolfsmonitoring organisieren und welche Methoden mit welcher Intensität angewandt werden, liegt in der Hohheit der Bundesländer und ist dementsprechend unterschiedlich.