Baden-Württemberg - Im Land lebt nachweislich ein zweiter Wolfsrüde
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) hat heute (30.06.) dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mitgeteilt, dass in Baden-Württemberg ein zweiter residenter Einzelwolf lebt.
Die genetische Analyse des Senckenberg-Instituts der am 31. Mai gefundenen Losung in der Gemeinde Schluchsee (Breisgau-Hochschwarzwald) hatte ergeben, dass der Kot vom GW1129m stammt. Der Rüde war erstmals am 27. November 2019 bei Grafenhausen im Landkreis Waldshut genetisch nachgewiesen worden. Damit sind die Kriterien gemäß bundesweiten Monitoring-Standards erfüllt, nach denen ein Wolf dann als resident gilt, wenn er sich nachweislich mindestens sechs Monate in einem Gebiet aufhält.
Neben dem bekannten Rüden GW852, der sich 2017 im Nordschwarzwald niedergelassen hat, ist GW1129m der zweite territoriale Wolf in Baden-Württemberg. Beide stammen aus dem niedersächsischen Rudel Schneverdingen.
Zweite Förderkulisse Wolfprävention wird zeitnah ausgewiesen
„Wir haben nun den eindeutigen Beweis, dass auch im Südschwarzwald ein Wolf lebt“, sagte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. „Wir werden dort zeitnah eine weitere Förderkulisse ausweisen, um Weidetierhaltern und
-halterinnen dabei zu helfen, ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Die Förderkulisse im Nordschwarzwald hat sich bewährt.“
Welche Gebiete und Gemeinden die neue Förderkulisse umfassen, lasse sich aktuell jedoch noch nicht sagen, erläuterte Untersteller. Das wahrscheinliche Streifgebiet vom GW1129m werde auf der Grundlage der vorhandenen Nachweise ermittelt. Die Ausweisung der Förderkulisse erfolgt für Gemeinden, die innerhalb und im Umkreis des Streifgebietes liegen.
Ziel einer sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ ist es, wirkungsvollen Herdenschutz zu finanzieren, also etwa die Installation von Elektrozäunen. Diese Zäune finanziere das Land in der Förderkulisse zu 100 Prozent, betonte Untersteller. Zusätzlich zu den Materialkosten werden dabei auch die Erstellungskosten übernommen. Außerdem beteilige sich das Land an den Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde. „Das Konzept ist erfolgreich“, hob Untersteller hervor, „und bisher ist in Baden-Württemberg noch kein Nutztier gerissen worden, wenn es fachgerecht wolfsabweisend eingezäunt war.“
Im Falle eines Nutztierrisses durch den Wolf würden diese innerhalb der neuen Förderkulisse auch weiterhin schnell und unbürokratisch zu 100 Prozent über den „Ausgleichsfonds Wolf“ finanziell entschädigt. Erst nach Ablauf eines Jahres nach der erfolgten Ausweisung der Kulisse ist dann die Umsetzung eines wolfsabweisenden Grundschutzes die Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung im Schadensfall.