Mecklenburg-Vorpommern - Zwei neue Wolfsrudel, Minister Backhaus stellt Wolfsmanagement vor

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei neue Wolfsrudel. Das haben die Auswertungen des Wolfsmonitorings im Land bestätigt. Demnach konnten erstmals für die Regionen „Kaarzer Holz“ (LK Ludwigslust-Parchim) und „Nossentiner Heide“ (LK Mecklenburgische-Seenplatte) Welpennachweise erbracht werden, die den Status eines Rudels bekräftigen. Für Mecklenburg-Vorpommern kann somit derzeit von sechs Rudeln ausgegangen werden (Kalißer Heide, Ueckermünder Heide, Retzow-Jännersdorfer Heide, Löcknitz, Kaarzer Holz, Nossentiner Heide).  

„Für mich als Landwirtschafts- und Umweltminister ist diese Nachricht Fluch und Segen zugleich. Die Rückkehr des Wolfes ist ohne Frage ein artenschutzpolitischer Erfolg. Wir müssen aber auch davon ausgehen, dass die Population weiter rasch ansteigen wird. Schon heute liegen uns Hinweise auf ein Wolfspaar im Bereich des Forstamtes Jasnitz, auf sesshafte Einzelwölfe in den Bereichen Müritz-Nationalpark und Pritzier sowie andere Sichtungen mit zum Teil unklarem Status vor. Jetzt kommt es darauf an, ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Tier zu gestalten. Dabei hat die Sicherheit der Menschen für mich ganz klar oberste Priorität. Auch die Zukunft der Weidetierhaltung liegt mir am Herzen. Sie ist Bestandteil der traditionellen Landbewirtschaftung und von großer Bedeutung für den Erhalt halboffener Weidelandschaften mit ihrer hohen Biodiversität. Bislang können den bekannten Rudeln oder Einzeltieren keine Verhaltensauffälligkeiten zugeordnet werden“, betonte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt heute auf einer Pressekonferenz zum Umgang mit dem Wolf an seinem Dienstsitz in Schwerin.

Auch informierte er über einen aktuellen Rissvorfall im Bereich Sternberger Burg/Groß Raden, bei dem insgesamt 12 Schafe einer größeren Herde getötet wurden bzw. so schwer verletzt waren, dass die Tiere vor Ort erlöst werden mussten. Ein weiteres Tier wurde verletzt. Der Rissgutachter ist zu dem vorläufigen Urteil gekommen, dass ein Wolf als Verursacher wahrscheinlich ist. Der Grundschutz war nicht gegeben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen erklärte Minister Backhaus nun auch die Insel Usedom zum „Wolfsgebiet“. Das heißt, Tierhalter in dieser Region haben ab sofort die Möglichkeit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen zu erhalten. Nach Ablauf von einem Jahr muss allerdings zumindest der Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichszahlungen erhalten zu können.

„Zwar haben wir auf Usedom bislang noch kein tatsächliches Wolfsvorkommen. Es gab jedoch schon Hinweise auf Besuche durch Wölfe. Und auch von der Festlandseite westlich von Usedom häufen sich die Hinweise. Im Falle eines Falles sind wir vorbereitet“, begründete Backhaus seine Entscheidung.

Auch im aktuellen Haushaltsplan habe man der ansteigenden Wolfspopulation Rechnung getragen, erläuterte der Minister. Dieser enthalte erstmals einen eigenen Titel für das Wolfs- und Bibermanagement. Die Mittel dienen der Stärkung des Wolfsmanagements, das aus den drei Säulen Monitoring/Forschung, Schadensprävention, -begutachtung, -ausgleich und Öffentlichkeitsarbeit besteht.

Die Koordination des Monitorings wird im Auftrag des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie seit 2009 durch den Artkoordinator Dr. Norman Stier von der TU Dresden übernommen. Er bewertet und dokumentiert Wolfsnachweise und arbeitet diese auch an die bundesweite Dokumentationsstelle zu.

Für die Schadensprävention, -begutachtung, und den -ausgleich wurden nach einer europaweiten Ausschreibung zwei Wolfsmanager eingesetzt, darunter ebenfalls Dr. Norman Stier sowie das Büro Umweltplanung Schuchardt GmbH in Person von Marika Schuchardt. Die Wolfsmanager koordinieren die Einsätze der Rissgutachter, schulen Rissgutachter und landwirtschaftliche Berater, wirken an der Überarbeitung des Managementplans Wolf mit und unterstützen das Ministerium bei der Öffentlichkeitsarbeit. Auch werden sie die neu eingerichtete Schadens-Hotline (0170/7658887) betreuen.

„Ich bin sehr dankbar, dass uns die Wolfsmanager mit ihrer großen Sachkenntnis bei dieser essentiell wichtigen Aufgabe unterstützen. Sie liefern uns wichtige Daten und Informationen, auf deren Grundlage wir wissensbasierte Entscheidungen zum Umgang mit dem Wolf treffen können. Sie sind in der Fläche unterwegs und unsere erste Hilfe – Tag und Nacht. Dafür gebührt ihnen besonderer Dank“, sagte Backhaus.

Verstärkt wird das Team durch drei Nutztierhalter-Berater, die sich explizit um die Belange der Tierhalter kümmern. Im Ostteil des Landes übernimmt diese Aufgabe Herr Falk May (Mirow), im Westteil des Landes ist der Landschaftspflegeverband „Sternberger Endmoräne“ zuständig.

„Auf der Umweltministerkonferenz in Bremen sind wir, was den Umgang mit dem Wolf betrifft, einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Mittlerweile fordern alle Bundesländer eine rechtssichere Grundlage zur Entnahme von problematischen Wölfen. Diese muss nun unverzüglich geschaffen werden“, so Minister Backhaus. Ein weiterer Erfolg sei die Grundsatzentscheidung der EU-Kommission, die eine Förderung von Ausgleichszahlungen sowie Präventionsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 100 Prozent möglich macht. Diese Entscheidung ist auch auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern zustande gekommen. Die Förderrichtlinie Wolf M-V kann nun auf dieser neuen Basis angepasst werden und voraussichtlich ab Mitte 2019 zur Anwendung kommen.

„Finanzielle Unterstützung allein reicht aber bei weitem nicht aus, um eine breite Akzeptanz für den Wolf zu erreichen. Weitere Schritte müssen gerade mit Blick auf die große Reproduktionsrate folgen. Auch brauchen wir eine aktuelle deutschlandweite Habitatanalyse, auf deren Basis wir endlich die Frage nach dem günstigen Erhaltungszustand klären können. Vom Erhaltungszustand hängt es letztlich auch ab, ob der Schutzstatus des Wolfs neu definiert werden muss“, sagte der Minister abschließend.

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