Archiv der Pressemitteilungen

Sachsen - Neues von den besenderten Wölfen in Sachsen

Aktuell sind drei sächsische Wölfe am Sender: die beiden Rüden „Hans“ und „Peter“ sowie die Fähe „Juli“. Der Sender der Wolfsfähe „Lotta“ ist verstummt. Sie wurde am 24. März tot aufgefunden. Das teilte die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) heute in Dresden mit. Die routinemäßige Autopsie des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin habe ergeben, dass die Wölfin an den Folgen massiver Bissverletzungen starb. Der Fundort befand sich im Grenzgebiet zwischen dem Neustädter und Mulkwitzer Wolfsterritorium in der Lausitz.

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Hessen - Zweiter Wolf in Hessen sesshaft

Der Wolf wird wieder heimisch in Hessen nach der Wölfin im Vogelsberg ist nun ein zweites Tier in Nordhessen sesshaft. Dies hat eine Genanalyse für das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings ergeben. Damit hat Hessen nun innerhalb weniger Wochen ein zweites Wolfsterritorium

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Nordrhein-Westfalen - Wolfsrüde aus der Alpenpopulation im Rheinisch-Bergischen-Kreis nachgewiesen

Am 17. Februar 2020 war ein Wolf von einer Fotofalle in der Gemeinde Odenthal (Rheinisch-Bergischer Kreis) erfasst worden. Der Wolf hatte in den frühen Morgenstunden an einem Wildtierkadaver gefressen. Das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen konnte jetzt die Identität dieses Wolfes klären. Es handelte sich um einen männlichen Wolf mit der Kennung GW1559m. Er trägt als genetisches Merkmal den in Deutschland seltenen Haplotyp HW22 und wurde vorher in Deutschland noch nicht identifiziert. Das Herkunftsrudel und der Wanderweg des Wolfsrüden sind bisher nicht bekannt.

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Hessen - Tote Wölfin aus Wiesbaden genetisch identifiziert

Der am 5. Februar 2020 in der Nähe des Wiesbadener Ostbahnhofs tot aufgefundene Wolf kam aus Sachsen-Anhalt. Dies ergab die Analyse der Genproben durch das wildtiergenetische Labor des Senckenberg-Instituts. Die junge Wölfin trug demnach die Laborkennung GW1487f (GW= Grauwolf, 1487= Labornummer. f= weiblich) und stammte aus dem Rudel „Hoher Fläming“ an der Grenze zu Brandenburg.

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Neue Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz treten in Kraft

Am 13. März wird eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft treten, die mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf schafft. Im Wesentlichen klären die Änderungen, in welchen Ausnahmefällen es zulässig ist, einen Wolf zu töten und wie mit Wolf-Hund-Hybriden umzugehen ist. Zugleich bleibt der Wolf eine streng geschützte Art. Wichtigste Präventionsmaßnahme gegen Nutztierrisse ist der Herdenschutz, für den der Bund bereits verschiedene Maßnahmen getroffen hat.

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