Neues Territorium in Nordhessen/Wolfsnachweise an Nutztierrissen

Im Schwalm-Eder-Kreis wurde durch eine Losungsprobe vom 03. März 2023 ein Rüde mit dem Laborkürzel GW2571m als territorial bestätigt. Damit ist ein weiteres Territorium eines Einzelwolfs für Nordhessen nachgewiesen. Der Rüde stammt ursprünglich aus dem Rudel „Hoher Fläming“ aus Sachsen-Anhalt. In Hessen wurde er seit dem 30.06.2022 über Losungsproben und Wildtierrisse erfasst. Damit sind im laufenden Monitoringjahr 2022/2023 in Hessen sechs Territorien, in denen sesshafte Wölfe leben, bestätigt.

In Schauenburg und Bad Arolsen in Nordhessen ist im Februar 2023 erstmalig in Hessen die Wölfin GW3083f an zwei Nutztierrissen nachgewiesen worden. Die Wölfin stammt ursprünglich aus dem Territorium Tiefensee-Löbnitz in Sachsen/Sachsen-Anhalt, wo sie 2022 geboren wurde. Die Wölfin GW3083f wurde am 20. Februar 2023 im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, hat Hessen also bereits wieder verlassen.

In Morschen im Schwalm-Eder-Kreis konnte die Wölfin GW1142f des dort im vergangenen Monitoringjahr 2021/2022 nachweislich ansässigen Paares nachgewiesen werden. Damit ist erstmals in diesem Monitoringjahr das Territorium Ludwigsau bestätigt worden, die Paarbestätigung steht allerdings für das laufende Monitoringjahr 2022/2023 noch aus.

In Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis wurden am 29. Januar neun Schafe gerissen. Nun ist klar, wer der Verursacher ist. Es handelt sich um den Wolf GW2554m.

Durch verschiedene Fotofallen des Wolfszentrums Hessen konnten zudem von Dezember bis Januar Wölfe in Waldkappel im Werra-Meißner-Kreis, in Spangenberg im Schwalm-Eder-Kreis sowie in Ludwigsau im Kreis Hersfeld-Rotenburg aufgenommen werden. Weitere aktuelle Fotonachweise von Wölfen durch Privatpersonen entstanden im Main-Kinzig-Kreis und im Rheingau-Taunus-Kreis.

Zusätzlich wurden mehrere weitere Rissverdachtsfälle aus dem Februar als Wolfsnachweise bestätigt: in Hüttenberg im Lahn-Dill-Kreis ein Schafsriss vom 19. Februar, in Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis drei Schafsrisse vom 20. Februar sowie ein Schafsriss vom 21. Februar und in Ober-Mörlen im Wetteraukreis ein Schafsriss vom 24. Februar. Alle Fälle wurden durch hessische Wolfsberaterinnen und Wolfsberater dokumentiert und es wurden Abstriche an den toten Tieren genommen. Die Genetikproben wurden anschließend im wildtiergenetischen Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen analysiert.Die Genotypisierung der DNA-Proben steht noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf ein oder mehrere Individuen ziehen.

Mit den neuen Fällen wurden im laufenden Kalenderjahr 2023 acht Wolfsübergriffe auf Nutztiere in Hessen nachgewiesen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden zwanzig Nutztiere getötet.

Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das WZH am HLNUG gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar. Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

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