BfN - Aktuelle Wolfszahlen der Bundesländer liegen vor

Aktuell gibt es 105 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus neuen Erhebungen der Bundesländer hervor, die durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu den amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen zusammengeführt wurden. Das Wolfvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Zum ersten Mal seit der Ausrottung der Art in Deutschland konnten zudem in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein jeweils einzelne territoriale Wölfe bestätigt werden. Weitere territoriale Vorkommen konnten in Thüringen und Bayern nachgewiesen werden. Die meisten Wolfsrudel leben in Brandenburg (41), gefolgt von Sachsen (22) und Niedersachsen (21).

Neben den 105 Rudeln sind weiterhin 25 Wolfspaare sowie 13 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2018/19 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2017/18 wurden 77 Rudel, 40 Paare und 3 Einzelwölfe nachgewiesen (Stand vom 2.12.2019).

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. Die Wolfsterritorien konzentrieren sich nach wie vor auf die bisher bekannten Gebiete, die sich von Ostsachsen bis an die Nordsee erstrecken. Zusätzlich konnten in vier Bundesländern erstmalig einzelne territoriale Wölfe nachgewiesen werden. Die Anzahl der Totfunde ist im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent deutlich angestiegen. Waren es im Monitoringjahr 2017/2018 noch 61 tote Tiere, so sind nun 99 Totfunde von den Bundesländern an die DBBW gemeldet worden. Mehr als die Hälfte der 83 durch den Verkehr getöteten Wölfe waren Welpen. Auch die Zahl der illegalen Tötungen ist leider von 6 auf 8 gestiegen.“

Der Wolf ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union sowie nach dem
Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

Das Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wildlebendes Tier wird in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. Als Grundlage dienen Wolfsnachweise etwa durch Lebendfang, einen genetischen Nachweis (auch aus Kotproben), Fotos aus Fotofallen oder von Totfunden. Die amtlichen Daten zum Wolfsbestand, die das BfN jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben (BfN-Skripten 413). Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Die in den Bundesländern gesammelten Hin- und Nachweise werden anschließend jeweils durch Expertinnen und Experten des Bundes und der Länder gemeinsam überprüft. Das BfN und die DBBW führen sie bundesweit zusammen, nachdem sie die Daten aus den Ländern erhalten haben.

„Nur durch die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Wolfsmonitoring ist die Veröffentlichung amtlich geprüfter Zahlen zu Bestand und Vorkommen der Wölfe möglich. Diese Daten sind die zentrale Voraussetzung für eine sachliche Debatte im Umgang mit den Wölfen“, so die BfN-Präsidentin.

Das Wolfsmonitoring und -management liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Hierbei werden sie durch das BfN und die DBBW unterstützt. Die Aufgabenschwerpunkte der DBBW liegen zum einen in der kontinuierlichen Aufbereitung von bundesweit nach einheitlichen Kriterien erhobenen Monitoringdaten zum Wolf, und zum anderen in der wissenschaftlichen Beratung von Naturschutzbehörden unter anderem bei der Schadensprävention oder im Umgang mit auffälligen Wölfen. Im Frühling 2019 hatten DBBW und BfN zuletzt Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf veröffentlicht, die konkrete Anforderungen an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen enthalten (BfN-Skripten 530). Diese Empfehlungen legen dar, welche Maßnahmen aus fachlicher Sicht den besten Schutz von Weidetieren vor Wölfen bieten und sollen die für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden in den Ländern bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen unterstützen.

„Bund und Länder unterstützen gemeinsam Weidetierhalterinnen und -halter beim konsequenten Schutz ihrer Nutztiere vor dem Wolf. So haben die Länder entsprechende Präventionsmaßnahmen in einer Höhe von 2,4 Mio. Euro im Jahr 2018 gefördert. Man muss es immer wieder betonen: der Herdenschutz ist beim Wolfsmanagement essentiell. Denn nur die Anwendung von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen kann Weidetiere vor Wolfsübergriffen schützen. Die Grundlage dafür liefern die bundesweiten Empfehlungen zu den Herdenschutzmaßnahmen“, so die BfNPräsidentin.

Bundesamt für Naturschutz

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